Informationspflicht

Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO – Lieferanten, Dienstleister, Sonstige

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 a DS-GVO)

Industrial Application Software GmbH
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@canias40.de

Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 b DS-GVO)

ENSECUR GmbH
Amalienstr. 24
76133 Karlsruhe
Persönlich verantwortlich: Herr Michael Konitzer
E-Mail: dsb-ias@ensecur.de

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 c DS-GVO)

  • Einkauf und Abwicklung von Unterstützungsdienstleistungen zur Erfüllung unternehmerischer Zwecke (Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO*)
  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO)
  • Zusendung Informationsmaterialien (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)

Interessen des Verantwortlichen bei Interessensabwägung (Art. 13 Abs. 1 d DS-GVO)*

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Gesellschaft
  • Verhinderung von Straftaten
  • Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 e DS-GVO)

Behörden, Banken, Wirtschaftsprüfer, Entsorgungsdienstleister.

Übermittlung in Drittländer (Art. 13 Abs. 1 f DS-GVO)

Es erfolgt keine Übermittlung von Daten in Drittländer.

Speicherdauer gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 13 Abs. 2 a DS-GVO)

Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, soweit nicht in Ausnahmefällen eine längere gesetzliche Speicherdauer besteht bzw. bei Widerruf eines Beschäftigten.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 13 Abs. 2 b DS-GVO)

Als Betroffener habe Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich hierzu an die verantwortliche Stelle unter den angegeben Kontaktdaten.

Widerspruchsrecht (Art. 21. Abs. 1 DS-GVO)

Soweit die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung unter unseren angegebenen Kontaktdaten jederzeit zu widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, es sei denn sie dient überwiegenden schutzwürdigen Interessen unsererseits.

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 d DS-GVO)

Als Betroffene/r könne sie sich bei Beschwerden jederzeit an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.

Bestehen einer Erforderlichkeit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 2 e DS-GVO)

Die erhobenen Daten sind für den Abschluss und die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich.

Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Beschäftigte

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 a DS-GVO)

Industrial Application Software GmbH

Kriegsstraße 100

76133 Karlsruhe

E-Mail: info@canias40.de

Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 b DS-GVO)

ENSECUR GmbH
Amalienstr. 24
76133 Karlsruhe

Persönlich verantwortlich: Herr Michael Konitzer

E-Mail: dsb-ias@ensecur.de

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 c DS-GVO)

Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses:

  1. Führen der Personalakte (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)

  2. Mitarbeiterbeurteilung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)

  3. Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)

  4. Erstellung von Zeugnissen und Zwischenzeugnissen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)

  5. Lohnabrechnung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)

  6. Lohnpfändung, Klärung von Gläubigeranfragen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO)

  7. Projektzeiterfassung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)

  8. Abwicklung von Krankmeldungen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)

  9. Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)

  10. Abwicklung von meldepflichtigen Arbeitsunfälle (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)

  11. Durchführung des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (§ 167 Abs. 2 SGB IX i.V.m. Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO)

  12. Erfassung und Betrieb der Unternehmens- IT- und TK-Struktur (Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO)

  13. Mitarbeiterdaten im Intra- und Internet (Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO)

  14. Meldung von Daten an Versicherungen für z.B. betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung, Unfallversicherungen (Art. 6 Abs. 1 c in Verbindung mit § 1a BetrAVG und Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO)

  15. Sicherstellung rechtlicher Vorgaben zum Mutterschutz (Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO i.V.m MuSchG)

Interessen des Verantwortlichen bei Interessensabwägung (Art. 13 Abs. 1 d DS-GVO)

Gilt für die Zwecke 12, 13 und 14:

  1. Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten

  2. Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Gesellschaft

  3. Verhinderung von Straftaten

  4. Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 e DS-GVO)

Krankenkassen, Rentenversicherungsanstalt, QM-Auditor, IT-Unternehmen, Gläubiger, Gerichtsvollzieher, Gerichte, Rechtsanwälte, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung, Mediendienstleister, Behörden, verbundene Unternehmen, Versicherungen, Steuerberater / Lohnbüro, Entsorgungsdienstleister, soziale und berufliche Onlineportale, Anbieter von vom Unternehmen genutzter Softwareprodukte, Gebäudeverwaltung, weitere Anbieter zur Durchführung von Mitarbeiterbenefits oder Teamevents.

Übermittlung in Drittländer (Art. 13 Abs. 1 f DS-GVO)

Es erfolgt keine Übermittlung in ein Drittland.

Speicherdauer gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 13 Abs. 2 a DS-GVO)

Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine abweichende Speicherdauer bestimmt sich einzelfallbezogen nach folgenden Kriterien:

  1. 2 Jahre, etwa bei Abmahnungen

  2. 3 Jahre, etwa beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  3. 6 Jahre, etwa bei der Aufklärung nach Mutterschutzgesetz bzw. Belehrung über die Schweigepflicht

  4. 30 Jahre, etwa bei arbeitsmedizinischen Aufzeichnungen oder bei einer Unfallanzeige

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 13 Abs. 2 b DS-GVO)

Als Betroffene/r habe Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Verantwortlichen unter den angegebenen Kontaktdaten.

Widerspruchsrecht (Art. 21. Abs. 1 DS-GVO)

Soweit die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt (Zweck 12, 13 und 14), haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung unter unseren angegebenen Kontaktdaten jederzeit zu widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, es sei denn sie dient überwiegenden schutzwürdigen Interessen unsererseits.

Widerrufsrecht (Art. 13. Abs. 2 c DS-GVO)

Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt haben (Zweck , haben Sie das Recht, diese jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird hiervon nicht berührt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die verantwortliche Stelle unter den angegebenen Kontaktdaten.

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 d DS-GVO)

Als Betroffene/r könne sie sich bei Beschwerden jederzeit an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.

Bestehen einer Erforderlichkeit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Art. 13
Abs. 2 e DS-GVO)

Die erhobenen Daten sind für den Abschluss und die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung führt dazu, dass die Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht durchgeführt werden kann.

Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Bewerber

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 a DS-GVO)

Industrial Application Software GmbH

Kriegsstraße 100

76133 Karlsruhe

E-Mail: info@canias40.de

Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 b DS-GVO)

ENSECUR GmbH
Amalienstr. 24
76133 Karlsruhe

Persönlich verantwortlich: Herr Michael Konitzer

E-Mail: dsb-ias@ensecur.de

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 c DS-GVO)

Abwicklung von Bewerbungen/eRecruiting (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 e DS-GVO)

Personaldienstleister, Entsorgungsdienstleister

Übermittlung in Drittländer (Art. 13 Abs. 1 f DS-GVO)

Es erfolgt keine Übermittlung in ein Drittland.

Speicherdauer gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 13 Abs. 2 a DS-GVO)

Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt drei Monate nach Beendigung des Bewerbungsprozesses unter Berücksichtigung von § 61b Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 15 AGG.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 13 Abs. 2 b DS-GVO)

Als Betroffene/r haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Verantwortlichen unter den angegebenen Kontaktdaten.

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 d DS-GVO)

Als Betroffene/r können Sie sich bei Beschwerden jederzeit an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.

Bestehen einer Erforderlichkeit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Art. 13
Abs. 2 e DS-GVO)

Die erhobenen Daten sind für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich. Bei Nicht-Bereitstellung ist eine Durchführung des Bewerbungsverfahrens nicht möglich.

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